PM 2016-04-19 – Die AfD verurteilt den Versuch, Bürger auszugrenzen
Die AfD verurteilt den Versuch, Bürger auszugrenzen
„Die AfD verurteilt den Versuch, Bürger, die sich für ihr Land und den Erhalt der
Kultur und der freiheitlichen Lebensbedingungen einsetzen, auszugrenzen“, sagt
der Sprecher der AfD in Hessen, Peter Münch.
Dass die AfD den radikalen Islam nicht akzeptiert, ist vollkommen legal, denn nicht
die damit im Zusammenhang stehenden Forderungen der AfD stehen im
Widerspruch zum Grundgesetz, sondern die Forderungen der Vertreter des
radikalen Islam.
Folgerichtig akzeptiert die AfD nicht die Zwänge, die der Islam mit sich bringt, wie
Vollverschleierung als Ausdruck der Unterdrückung der Frau und fordert im
Rahmen des Programmprozesses durch den zuständigen Fachausschuss ein
Verbot der Beschneidung.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht dabei ganz klar über einen solchen
durch religiöse Bräuche praktizierten irreversiblen Eingriff, noch dazu an
wehrlosen Kindern.
Die AfD tritt als konservativ-liberale Kraft in diesem Land ganz eindeutig für die
Wahrung der Grundrechte ein. Wir wollen in Deutschland nicht nur ungeborenes
Leben schützen. „Wir verbieten sogar das kupieren von Ohren und Schwänzen bei
Tieren, da können wir einen so tiefgreifenden und endgültigen Eingriff wie durch
die Beschneidung bei Kindern nicht hinnehmen, weder bei Mädchen, noch bei
Jungen“, so Münch.
Peter Münch, Sprecher AfD Landesverband Hessen