Human und rational handeln – Deutschland schützen
Noch nie gab es global mehr Flüchtlinge als in den letzten Jahren. Neben kriegerischen Auseinandersetzungen und staatlichen Verfolgungshandlungen spielt insbesondere das enorme Bevölkerungswachstum auf dem afrikanischen Kontinent eine überragende Rolle. Da dies mit Armut und dem Kampf ums tägliche Überleben verbunden ist, wächst der Migrationsdruck auf Europa in besonderer Weise. Entgegen der Intention des UN-Migrationspakts kann dieses globale Problem nicht durch Migration gelöst werden. Selbst kleinere Teile dieser Entwicklung, die sich in Millionen von Menschen ausdrücken lassen, können weder ökonomisch, noch sozial- und integrationspolitisch in Europa aufgefangen werden. Deutschland und die anderen europäischen Länder würden destabilisiert, ohne dass ein wirkungsvoller Beitrag zur Lösung des globalen Problems geleistet wird.
Unsere Lösung: Ein Schutzsystem des 21. Jahrhunderts in Anlehnung an das australische Modell.
Eine existentielle Frage wie die Zuwanderung muss in demokratischer Selbstbestimmung auf nationaler Ebene entschieden werden. Unser Modell für das 21. Jahrhundert hat neben der Ablösung der überholten internationalen Regelwerke, wie der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, folgende Kernpunkte:
Solange ein dauerhafter und wirksamer Schutz der EU-Außengrenzen fehlt und die untaugliche überstaatliche Rechtslage fortbesteht, muss Deutschland die Kontrolle der Grenzen und die Unterbindung illegaler Grenzüberschreitungen selbst in die Hand nehmen.
Wir fordern daher:
Seit 2015 trägt Deutschland die Hauptlast der illegalen Zuwanderung nach Europa, verursacht durch eine Vielzahl selbstverschuldeter Ursachen. Die AfD hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse im Asylverfahren erarbeitet und wird dessen Umsetzung konsequent einfordern:
1. Keine pauschalen Zuwanderungskontingente und Umverteilungsquoten, egal ob im nationalstaatlichen, europäischen oder außereuropäischen Rahmen (z. B. Resettlement).
2. Keine Aufnahme von Migranten im Rahmen einer „europäischen Lösung“, die durch Missbrauch der Seenotrettung nach Europa gelangen. Vielmehr muss gemäß dem internationalen Seerecht grundsätzlich eine Ausschiffung der Betroffenen am nächstgelegenen geeigneten Seehafen erfolgen. Die heute praktizierte Form der Seenotrettung wirkt häu- fig als tödlich endender Pull-Faktor.
3. Beantragung von Asyl und Eröffnung des Antragsverfahrens nur bei nachgewiesener Identität und Staatsangehörigkeit.
4. Strenge Bestrafung von Falschangaben im Asylverfahren.
5. Ausweitung der Zahl sicherer Herkunftsstaaten.
6. Bekämpfung des Missbrauchs legal erteilter Visa zum Zweck der Asylantragstellung;
7. Verlust des Schutzstatus nach Reisen von Asylberechtigten in ihr Herkunftsland. Wer sein „Verfolgerland“ besucht hat, ist beim Versuch der Wiedereinreise an der deutschen Grenze zurückzuweisen.
8. Ablehnung jeglichen Familiennachzuges für Flüchtlinge.
9. Abschaffung des „Spurwechsels“ abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber. Keine Belohnung für illegale Einreise und Verweigerung der Ausreise.
10. Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylbewerber erst nach 10 Jahren.
11. Beendigung des Wildwuchses bei der Asylverfahrensberatung und –betreuung. Die „Beratung und Betreuung“ erfolgt meist durch nichtstaatliche, freie Träger, die ein finanzielles Interesse an steigenden Flüchtlingszahlen und am Verbleib möglichst vieler Abgelehnter haben. Diese Organisationen zählen zur „Asyl-Industrie“, die sich am Asylsystem bereichert. Aus Verfahrens- und Rückkehrberatung wird nahezu immer eine Verweigerungs- und Bleibeberatung. Verfahrensberatung darf nur noch nach § 12 a Asylgesetz und nur durch staatliche Stellen erfolgen.
12. Keine Arbeitserlaubnis mehr für Asylantragsteller und abgelehnte Asylbewerber.
13. Jährliche Prüfung des Fortbestands von Asylgründen über zehn Jahre, da Asyl ein Recht auf Zeit ist und keine Anwartschaft auf dauerhafte Einwanderung begründet.
14. Ausnahmslose Abschiebung von Gefährdern und Straftätern, auch nach Afghanistan, Irak und Syrien.
15. Rückkehrpflichtige sollen eine handwerklich-praktische Grundausbildung erhalten können, die sie zum Wiederaufbau ihrer Heimat und zur dortigen Existenzgründung befähigt („fit for return“).
Die unterlassene Aufenthaltsbeendigung abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit: Sie ist Ausdruck fortgesetzten Staatsversagens. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist dabei kontinuierlich gestiegen und hat im zweiten Quartal 2021 die Zahl von ca. 300.000 Personen erreicht – während die Zahl freiwilliger Ausreisen und erfolgreicher Abschiebungen kontinuierlich sinkt.
Die Politik hat vor der Aufgabe, diesen Widerspruch aufzulösen, kapituliert – getrieben von einer mächtigen Anti-Abschiebe-Industrie. Es ist zynisch und inhuman, Menschen mit der faktischen Garantie auf dauerhaften Verbleib im „reichen” Deutschland anzulocken und dabei deren möglichen Tod im Mittelmeer in Kauf zu nehmen.
Freiwillige Rückkehr ist einer Abschiebung aus finanziellen, organisatorischen und humanitären Gründen immer vorzuziehen, weshalb Rückkehrbereitschaft deutlich mehr als bisher gefördert werden muss.
Die AfD fordert daher zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände:
1. Eine Abschiebeoffensive zum Abbau des Überhangs an Ausreisepflichtigen.
2. Eine nationale und eine supranationale „Remigrationsagenda“ als Schutzgewährung in Herkunfts- und Transitregionen nach dem Grundsatz „Hilfe vor Ort“.
3. Keine Duldungen mehr, sondern Bescheinigungen über die Ausreisepflicht.
4. Zuständigkeitsübertragung für den Vollzug von Abschiebungen an die Bundespolizei und deren entsprechende Ausstattung mit Personal und Kompetenzen.
5. Verhinderung von Abschiebungen zu Straftatbestand erklären.
6. Nutzung freier Platzkapazitäten bei Transportflügen der Bundeswehr, um die Anzahl der Abschiebungen zu erhöhen.
7. Aufhebung der Kirchenasyl-Vereinbarung zwischen BAMF und Kirchen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Kirchen unter Missbrauch des Kirchenasyls die Fristen für Abschiebungen in EU-Länder aushebeln.
Im internationalen Vergleich sind die Leistungen Deutschlands für Asylbewerber sehr hoch. Anerkannte erwartet eine lebenslängliche materielle Absicherung. Die Mittel dafür werden aufgebracht von Steuerzahlern, die schwer dafür arbeiten müssen, aber keine Wirtschaftsflüchtlinge eingeladen haben.
Die Großzügigkeit des deutschen Staates verursacht eine erhebliche Sogwirkung, die zum Tod vieler Menschen führt. Die Bundesregierung lädt damit schwere moralische Schuld auf sich.
Die Asylanerkennung führt zu einer sofortigen Gleichstellung in allen sozialen Sicherungssystemen, ohne jede vorangegangene Teilnahme am Solidarsystem. Das ist sozial ungerecht.
Die AfD fordert daher zur Senkung von Anreizen und zur Wahrung der sozialen Gerechtigkeit:
Die zuwanderungspolitische Souveränität Deutschlands ist schon heute nicht mehr gegeben. Hauptgrund hierfür ist eine weitreichende Abgabe von Hoheitsrechten an die EU und der Beitritt zu internationalen Vereinbarungen, die allesamt eine linksextreme „One-world-Utopie“
verfolgen.
Die AfD stellt sich dem entgegen. Sie tritt für die Rückgabe der Hoheitsrechte zur Rechtssetzung von Asyl und Zuwanderung ein und schlägt dafür die folgenden Maßnahmen vor:
Vorbild einer identitätswahrenden Migrationspolitik können für Deutschland nicht klassische Einwanderungsländer von der Größe Kanadas oder Australiens sein, sondern eher Länder wie Japan, die eine ihrer Landesstruktur entsprechende Begrenzung und Steuerung der Migration verfolgen.
Durch Lockdown-Krise, Automatisierung und Digitalisierung sind die Zeiten rekordhoher Beschäftigung absehbar vorbei. Massenmigration erzeugt Lohndruck bis in die Mittelschicht hinein und führt zu Konkurrenz um Sozialleistungen.
Wir fordern die Ausarbeitung eines umfassenden migrationspolitischen Ansatzes nach japanischem Vorbild mit dem Primärziel der Interessenwahrung der Deutschen und bereits zugewanderter Bürger, die sich zur kulturellen Identität Deutschlands bekennen.
Die Behauptung einiger Wirtschaftsverbände und Lobbyisten, in Deutschland herrsche Fachkräftemangel und damit ein Bedarf an qualifizierter Einwanderung, dient nur vordergründig dem Gemeinwohl und darf deshalb nicht maßgeblich sein. Der schädliche Einfluss wirtschaftlicher Partikularinteressen oder gar damit kaschierter antideutscher Ressentiments muss beendet werden.
Bei der Integration sehen wir Zuwanderer und Personen, denen wir einen vorübergehenden Schutz gewähren, in der Pflicht. Integration gelingt nur, wenn die Regeln, Traditionen und Werte unserer Gesellschaft akzeptiert werden. Unverzichtbar ist der Erwerb der deutschen Sprache.
Die AfD fordert:
Der Beitrag ASYL & EINWANDERUNG erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.