DEMOKRATIE & RECHTSSTAAT

Wir halten die unmittelbare Demokratie für ein unverzichtbares Mittel, um dem autoritären und teilweise totalitären Gebaren der Regierungspolitiker Einhalt zu gebieten.

Die Regierungspolitiker in Bund und Ländern haben mit ihrer Flüchtlings-, Europa- und Corona-Politik die Prinzipien der deutschen Staatlichkeit, des Rechts und der Verfassung vielfach verletzt.

Zugleich haben sich die Volksvertreter der etablierten Parteien den grundgesetzlich garantierten Parlamentsvorbehalt für alle wichtigen Entscheidungen im Staat ohne Widerstand nehmen lassen.

Die Bundesregierung kommt ihrer Pflicht, Vertragsbrüchen und Selbstermächtigungen durch EU-Institutionen entgegenzutreten, nicht nach. Einzelne rechts- und verfassungswidrige Maßnahmen wurden zwar durch mutige Richter in Hunderten von Urteilen zu Fall gebracht. In unserem Land hat sich aber eine politische Klasse herausgebildet, deren vordringliches Interesse ihrer Macht, ihrem Status und ihrem materiellen Wohlergehen gilt. Diese setzt die soziale und kulturelle Zukunft unseres Volkes, die Stärke unserer Wirtschaft und damit unseres Wohlstandes aufs Spiel und stellt Multikulturalität, Diversität, Globalisierung und vermeintliche Gendergerechtigkeit über alles. Sie hält die Schalthebel der staatlichen Macht, der politischen Bildung und des  informationellen und medialen Einflusses auf die Bevölkerung in Händen.

Deshalb halten wir die unmittelbare Demokratie für ein unverzichtbares Mittel, um dem autoritären und teilweise totalitären Gebaren der Regierungspolitiker Einhalt zu gebieten.

Die AfD fordert Volksentscheide nach Schwe izer Modell auch für Deutschland. Die uneingeschränkte Volkssouveränität in ihrer fast 200 Jahre bewährten undoptimierten Gestaltung hat dem eidgenössischen Bundesstaat eine fortwährende Spitzenstellung in Wohlstand, Frieden und Freiheit gewährleistet.

Durch die Volksabstimmungen wollen wir die Flut der oftmals unsinnigen Gesetzesvorlagen eindämmen und die Parlamente zu sorgfältiger Arbeit zwingen. Unangemessenen Beschlüssen der Abgeordneten in eigener Sache wollen wir einen Riegel vorschieben. Hierzu zählen etwa die Diäten, Fraktions- und Parteienfinanzierung sowie die Finanzierung von „parteinahen“ Stiftungen. Der Wortbruch der etablierten Parteien bezüglich des Euros und die immer weitere Zentralisierung der EU bedrohen die Zukunft unseres Landes (sowie der nachfolgenden Generationen). Diese fatale Politik wollen wir beenden.

Die Einführung von Volksabstimmungen nach Schweizer Modell ist für die AfD nicht verhandelbarer Inhalt jeglicher Koalitionsvereinbarungen und beinhaltet insbesodere folgende Elemente: Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Wir wollen dem Volk das Recht geben, den Abgeordneten auf die Finger zu schauen und vom Parlament beschlossene Gesetze zuändern oder abzulehnen.

Das Volk soll die Möglichkeit erhalten, Gesetzesinitiativen einzubringen und per Volksabstimmung zu beschließen. Hierbei soll es jenseits des Artikel 79 Absatz 3 GGk eine thematischen Beschränkungen geben.

Die Qualität der Entscheidung der Bürger muss gesichert werden durch einen ausgeprägten und autonomen Prozess der Willensbildung, durch Informationspflichten und -rechte und eine breite gesellschaftliche Debatte. Auch die Parlamente sollen die Möglichkeit erhalten, eine Volksabstimmung zu initiieren.

Als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien halten wir das deutsche Volk für ebenso mündig wie das der Schweizer. Entgegen anderslautenden  Behauptungen entscheiden Bürger in Schicksalsfragen der Nation weitsichtiger, friedfertiger und gemeinwohlorientierter als Berufspolitiker. Das ist die Lehre aus der Wiedervereinigung, aus der Ablehnung des „EU-Verfassungsvertrags“ durch das französische und das niederländische Volk und der Entscheidung desVereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten.

Wir vertrauen nicht mehr darauf, dass Regierungen und Parlamente zu Währungskrisen, Migration, Islamisierung oder zur Energiewende tragfähige Lösun
gen finden. Das Volk als Souverän muss in direkter Mitbestimmung Träger solcher schicksalhaften Entscheidungen sein.

Zahlreiche Gesetze und die politische Praxis haben die Gewaltenteilung in Deutschland als Kernelement des Rechtsstaats über die Jahre in Gefahr gebracht und zu einer überbordenden Staatsgewalt geführt:

Ehemalige Politiker auf Richterstühlen, Abgeordnete, die zugleich Kanzler, Ministerpräsident oder Minister sind und sich insoweit selbst kontrollieren, sowie parteipolitische Netzwerke, die durch verbotene, verfassungswidrige Ämterpatronage entstehen, können nicht länger toleriert werden. Öffentliche Ämter sind ausschließlich nach „Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung” zu vergeben (Artikel. 33 Absatz 2 GG).

Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten beenden. Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist. Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist.

Wir unterstützen daher den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten. Insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen.

Der behördlich organisierte „Verfassungsschutz” muss schnellstmöglich auf den Prüfstand gestellt und so reformiert werden, dass er in Zukunft nicht mehr als parteipolitisches Instrument gegen politische Gegner missbraucht werden kann.

Kanzler, Ministerpräsidenten und Minister dürfen nicht mehr zugleich Abgeordnete sein. Die Institution der parlamentarischen Staatssekretäre ist abzuschaffen. Dies gilt auch für das Institut der „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung – vom Ministerialdirektor bis zum Polizeipräsidenten. Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal ihren Dienst zu verrichten. Beamten- und Richterstellen sind ausschließlich nach Qualifikation zu besetzen. Die „Parteibuchwirtschaft“ muss beendet werden.

Grundsätze der fachlichen Eignung und beruflichen Qualifikation haben auch für das Spitzenpersonal des Staates in den Kabinetten zu gelten. Parteipolitische Karrieren können fachliche Defizite nicht ausgleichen.

Die Parteien sollen am politischen System mitwirken (Artikel. 21, Absatz 1 GG), es aber nicht beherrschen. Die Allmacht der Parteien und deren „Ausbeutung des Staates“ gefährden unsere Demokratie. Diese politische Instrumentalisierung des Staates ist auch Ursache der verbreiteten Politikverdrossenheit.

Die Loyalität der Abgeordneten muss den Bürgern und dem Staat gelten, nicht den Parteivorständen.Neben der offiziellen Parteienfinanzierung in Höhe von mittlerweile jährlich ca. 194 Millionen Euro haben sich die Parteien zusätzliche Finanzausstattung verschafft. Hervorzuheben ist dabei die Finanzierung sogenannter politischer Stiftungen, denen alleine 600 Millionen Euro aus Mitteln des Bundeshaushalts jährlich zufließen. Ferner halten wir die jedem  Bundestagsabgeordneten zustehende „Mitarbeiterpauschale“ von 22.436 Euro monatlich für überhöht. Ob dabei in jedem Fall wissenschaftlich qualifiziertes Personal oder Parteisoldaten angestellt werden, darf hinterfragt werden.

Die AfD will die gesamte staatliche Parteienfinanzierung neu regeln und deutlich begrenzen, sowie die staatliche Finanzierung von Parteistiftungen ganz abschaffen. Alle Mittel der Parteienfinanzierung sollen entgegen derzeitiger Praxis der unbeschränkten Kontrolle der Rechnungshöfe unterliegen. Unabdingbar ist auch eine restriktive und Korruption vermeidende Neuordnung der Spendenregelungen. Ferner soll den Parteien endlich die Beteiligung an Unternehmen, insbesondere Medienunternehmen, verboten werden.

Die politische Klasse Deutschlands hat das Wahlrecht und die Wahlverfahren im Lauf der Zeit immer besser ausgenutzt und angepasst, um den Einfluss des Volkes auf die Bewerberauswahl zu minimieren. Dem Wähler werden derzeit starre Wahllisten der Parteien zum Ankreuzen vorgelegt.

Über die „sicheren Listenplätze“ bestimmen de facto die Parteivorstände die Zusammensetzung des Parlaments. Mit einer demokratischeren Gestaltung des Wahlsystems will die AfD dem Wähler die Entscheidung über die personelle Zusammensetzung der Parlamente zurückgeben.

Deshalb treten wir für die „freie Listenwahl“ ein, mit der Möglichkeit des Kumulierens, Panaschierens und Streichens von Kandidaten.

Mit seinen mittlerweile 709 Abgeordneten leistet sich Deutschland eines der größten Parlamente der Welt. Die im Oktober 2020 von CDU/CSU und SPD durchgesetzte Wahlrechtsänderung entspricht nicht der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Reform der Wahl zum Bundestag. Mit etwa 2.500 Abgeordneten in Bund und Ländern und dem dazugehörigen Verwaltungsapparat hat Deutschland übergroße Parlamente.

Wir streben an, den Bundestag um etwa die Hälfte zu verkleinern.

Die ungebrochene Tendenz zum Berufspolitikertum hat der Monopolisierung der Macht Vorschub geleistet und die unübersehbare Kluft zwischen Wählern und
Gewählten stetig vergrößert. Vetternwirtschaft, Filz, korruptionsfördernde Strukturen und Lobbyismus sind die Folge

Um unser Ideal des Bürgerabgeordneten zu verwirklichen, fordern wir eine Begrenzung der Mandatszeit für Abgeordnete auf vier und der Amtszeit für den Bundeskanzler auf zwei Legislaturperioden. Nicht die Abgeordnetenvergütung, sondern politischer Idealismus soll Motivation zur Kandidatur für ein Mandat sein.

Wir wollen, dass Bundestagsabgeordnete ihre volle Arbeitskraft der parlamentarischen Arbeit widmen. Das Mandat darf nicht unter bezahlten Nebentätigkeiten leiden. Der überbordende Lobbyismus in Brüssel und Berlin muss eingedämmt werden. Wir wollen die Regelungen hinsichtlich der Nebentätigkeiten vonParlamentariern deutlich verschärfen, um Bestechung zu verhindern.

Unseren eigenen Abgeordneten haben wir bereits jetzt über unsere Satzung entsprechende Regeln auferlegt. Ferner setzen wir uns für ein Lobbyisten-Gesetz mit konkreten Rechten, Pflichten und Sanktionen für Mandatsträger und Lobbyisten ein, das vorbildlichen Regelungen anderer Demokratien entspricht.

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Veröffentlicht in Unsere Grundsaetze.