STEUERN & FINANZEN

Grundsätzlich ist es das Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenlast in Deutschland deutlich zu senken. Es gilt, die in den letzten Jahren erfolgte massive  Abwanderung von deutschen Unternehmen und Fachkräften ins Ausland zu stoppen.

Das Recht, Steuern zu erheben, muss vollständig in nationaler Kompetenz der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbleiben. Steuereinnahmen bestimmen die nationalen Haushalte. Die Budgethoheit stellt die zentrale Kontrollmöglichkeit des Parlaments über das Regierungshandeln dar. Die im Zusammenhang mit dem “Recovery Fonds” von der EU-Kommission geforderte Einführung mehrerer Steuern in der Rechtssetzungs- und Ertragshoheit der EU muss daher verhindert werden.

Das Steuerreformkonzept des ehemaligen Verfassungsrichters Kirchhoff ist ein gutes Beispiel für eine große Reform. In Orientierung daran könnten, bei Konzentration auf die beiden großen Steuerarten (Umsatzsteuer und Einkommenssteuer), die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und etliche, nach ihrem Aufkommen betrachtet, weitere kleinere Verbrauchsteuern auf Bundesebene ersatzlos entfallen. So zum Beispiel die Energiesteuer, die  Schaumweinsteuer und die Kaffeesteuer. Auf Landesebene sollten die Biersteuer und auf der Kommunalebene die Vergnügungssteuer, die  Schankerlaubnissteuer, die Jagd- und Fischereisteuer und die Zweitwohnungssteuer entfallen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie verwaltungsaufwendig und aufkommensschwach sind. Sie leisten keinen nennenswerten Beitrag zur Staatsfinanzierung.
Ähnlich verhält es sich mit den sogenannten Substanzsteuern. Dazu zählen die schon erwähnte Grundsteuer, die an Haus- und Grundbesitz anknüpft,  die Vermögenssteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bei derzeit rund 800 Mrd. jährlichem Steueraufkommen des Gesamtstaates liegt  deren Anteil insgesamt bei einem niedrigen einstelligen Prozentbetrag. Zudem ist die Vermögenssteuer bereits 1995 für verfassungswidrig erklärt worden.

Die Grundsteuer wird in der Gesetzgebungshoheit des Bundes geregelt. Ihr Aufkommen fließt ausschließlich den Kommunen zu. Auch sie wurde wegen der Bewertungsprobleme des Grund- und Gebäudevermögens für verfassungswidrig erklärt. Ihr steuersystematischer Erhebungsgrund ist unklar, weshalb ihre Existenzberechtigung und ihre Verfassungsmäßigkeit in der Rechtswissenschaft hochumstritten ist. Wenn sie in Wahrheit eine zweite  Vermögenssteuer ist, wofür vieles spricht, ist sie ebenfalls konfiskatorisch und daher abzuschaffen. Ihr Aufkommen entspricht etwa 10 % des gesamten
Steueraufkommens der Kommunen. Als Ersatzeinnahme für die Kommunen strebt die AfD eine Änderung des Verteilungsschlüssels der großen
Steuerarten zu Gunsten der Kommunen an. Grundsätzlich ist es das Ziel der AfD, die Steuer- und Abgabenbelastung in Deutschland deutlich zu senken
(laut OECD weltweit nur noch von Belgien übertroffen!).

Es gilt, die in den letzten Jahren erfolgte massive Abwanderung von deutschen Unternehmen und Fachkräften ins Ausland zu stoppen und den  Wirtschaftsstandort Deutschland für Investitionen wieder attraktiv zu machen.

Die Wirtschaftsstruktur Deutschlands ist, am weltweiten Maßstab gemessen, extrem stark von mittelständischen Unternehmen geprägt. Sie beschäftigen die relativ meisten Arbeitnehmer, bilden mit Abstand die meisten Lehrlinge aus und existieren vielfach über mehrere Generationen. Im Falle des  Unternehmensübergangs im Erbgang, insbesondere auch innerhalb der Familie, wurde bei größeren Vermögen umso drastischer auf die  Unternehmenssubstanz im Wege der Erbschaftssteuer steuerlich zugegriffen mit der Folge der Zerstörung funktionierender Unternehmen. Generationsübergreifender Werterhalt zum Nutzen von uns allen wird seit Jahrzehnten durch sozialistische Gleichheitsvorstellungen und  klassenkämpferische Neidgefühle verhindert. Dem stellt sich die AfD entgegen. Erbgänge sind zunächst Angelegenheiten zwischen Erblassern und Erben. Es gibt keinen akzeptablen Grund, aus Trauerfällen Steuerfälle zu machen.

Die AfD fordert daher die Abschaffung der Erbschaftssteuer.

Der Erwerb von Grund und Boden und von Wohneigentum unterliegt der Grunderwerbsteuer. Sie bemisst sich in Prozenten der Erwerbskosten und erschwert damit die Eigentumsbildung breiter Bevölkerungsschichten, die weit überwiegend als Ziel eines selbstbestimmten Lebens den Erwerb von Wohnungseigentum anstreben. Deutschland ist europaweit mit unter 50 % das Land mit der geringsten Eigentumsquote bei der Wohnungsversorgung. Das wollen wir ändern und den Erwerb von Wohneigentum unter anderem durch die Abschaffung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien
zur Eigennutzung erleichtern. Bereits vor Jahrzehnten gab es für eine gewisse Zeit unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige  Grunderwerbssteuerbefreiung für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnungseigentum.

Da es nahezu immer eine gewisse Inflationierung des Geldes gibt, war und ist es ein Akt grober Ungerechtigkeit, die progressive Tabellenbelastung des Einkommens und die Bemessungsgrundlagen, die durch Freibeträge, Freigrenzen, Pauschbeträge und Pauschalen maßgeblich bestimmt werden, über lange Zeiträume nominal konstant zu lassen („kalte Progression”). Bei einer Inflation von jährlich 2 % schmelzen Freibeträge innerhalb von 10 Jahren um über 20 % ihres ursprünglich gesetzgeberisch gewollten Geldwertes ab.

Das Gleiche gilt für die überproportional steigende Steuerlast bei lediglich nominalem Einkommenswachstum durch die Festschreibung der  Steuertabelle.

Seit der 18. Legislaturperiode des Bundestages werden zwar durch Einzelgesetze die Kinder- und die Grundfreibeträge an die Inflation angepasst und inzwischen auch die Tabellenbeträge angehoben. Im Jahrzehnt davor ist dies jedoch nicht geschehen, mit der Folge, dass man in Deutschland, etwa im krassen Unterschied zur Schweiz, mit leicht überdurchschnittlichem Einkommen bereits zu Teilen mit dem Spitzensteuersatz belastet wird. Es ist ein Gebot elementarer Gerechtigkeit, für beide Phänomene eine automatische gesetzgeberische Dynamisierung vorzunehmen. Dies wurde daher auch von der AfD-Bundestagsfraktion wiederholt in Antragsform gefordert.

Genauso elementar wird die Steuergerechtigkeit verletzt, wenn der Solidaritätszuschlag, der aus Gründen der Finanzierung des Aufbau Ost eingeführt wurde, nach dem Wegfall dieser Transferleistungen nicht ebenfalls entfällt. Maßgebliche Verfassungsrechtler halten die nunmehrige vollständige Abschaffung des „Soli“ für verfassungsrechtlich zwingend geboten

Die AfD-Bundestagsfraktion hat bereits mehrfach entsprechende Anträge im Bundestag zur Abstimmung gestellt, die alle mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden.

Die zweite Hälfte des Aufkommens bleibt jedoch – beispielsweise auch für alle kleinen GmbH – für die übrigen Einkommensteuerzahler als  Zusatzbelastung erhalten. Der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Steuerzahler wird damit eklatant verletzt. Das Bundesverfassungsgericht wird über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens zu entscheiden haben.

Die AfD fordert die Einführung einer Digitalsteuer für Tech-Riesen („Gafam“), die nicht auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz dieser Unternehmen erhoben wird. Denkbar ist dabei die Besteuerung von Umsätzen aus dem Platzieren personalisierter Werbung auf der Basis von Nutzerdaten, Umsätzen aus Vermittlungsdiensten zwischen Nutzern und Umsätzen aus dem Verkauf von Nutzerdaten. Da die Verhandlungen über die Einführung einer Digitalsteuer auf europäischer Ebene vorerst gescheitert sind, planen bereits mehrere europäische Länder eine entsprechende Regelung auf nationaler Ebene oder haben eine solche in Teilen bereits umgesetzt. Deutschland sollte sich zügig anschließen und eine nationale Digitalsteuer auf den Weg bringen.

Der Beitrag STEUERN & FINANZEN erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.

Veröffentlicht in Unsere Grundsaetze.