Der Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche war der vorläufige Tiefpunkt einer ganzen Serie von Ereignissen, die zeigen, dass es um unsere Sicherheit schlecht bestellt ist. Die Gewaltexzesse der linksextremen „Antifa” und migrantischer Jugendbanden in den Straßen unserer Städte machen deutlich, wie sehr die innere Sicherheit Schaden genommen hat. Zunehmende Straßengewalt, Terror und Kriminalität sind jedoch keine Naturereignisse, die man kritiklos hinnehmen muss. Sie sind menschengemacht und haben Ursachen, die man bekämpfen kann. Genau das wollen wir tun.
Die Gewährung staatlicher Fördergelder muss wieder an eine Verpflichtungserklärung gekoppelt werden, keine extremistischen Strukturen zu unterstützen. Deshalb fordern wir die Wiedereinführung einer verbindlichen Extremismusklausel. Darüber hinaus fordern wir das Verbot der linksextremistischen Plattform „Indymedia“.
Gewalttätige und -unterstützende linksextremistische und autonome Gruppen, die der sogenannten Antifa zuzuordnen sind, sind als terroristische Vereinigung einzustufen. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Privilegierung von „Antifa-Recherchen“ muss verhindert oder ggf. umgehend abgeschafft werden.
Wir fordern daher
(a) die Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität,
(b) die Ausweisung bereits durch die Strafgerichte,
(c) die Ermöglichung der Unterbringung nicht abgeschobener Krimineller im Ausland,
(d) die Schaffung der Möglichkeit, Gefährder, insbesondere Terroristen, so lange in Haft zu nehmen, wie sie im Inland sind und von ihnen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern durch die Ablehnung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, weil hierdurch u. a. Angehörige krimineller Clans automatisch zu deutschen Staatsbürgern werden können, die Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung und die Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität.
Bei schwerer Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung (Mitwirkung in Terrororganisationen, Zugehörigkeit zu kriminellen Clans) ist die Einbürgerung zurückzunehmen. Hierzu ist Artikel 16 Absatz 1 GG entsprechend anzupassen.
Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in Ballungsgebieten dramatisch. Eine besondere Rolle hierbei spielen gerade junge Täter, denen derzeit ein geradezu zahnloses Recht gegenübersteht. Erzieherische Erfolge in diesem Segment lassen sich erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte erreichen.
Wir fordern daher eine entsprechende Änderung der einschlägigen Gesetze, insbesondere des Haftrechts. Wegen der immer früher einsetzenden kriminellen Entwicklung muss das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre abgesenkt und mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.
Zudem fordern wir für die Bundespolizei den Einsatz modernster Fahndungstechnik wie den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware. Fahndungserfolge bei Grenzkontrollen anlässlich internationaler Gipfeltreffen belegen das Erfordernis eines effizienten Grenzschutzes. Wir wollen die Bundespolizei personell und strukturell auf einen wirksamen Grenzschutz unseres Landes ausrichten.
Die AfD fordert für Polizei, Soldaten und Rettungsdienste eine bundeseinheitliche Besoldung und angemessene Vergütungen mit Gefährdungszulagen sowie weitere Zulagen für Überstunden und Sondereinsätze. Ferner fordern wir angemessene Bewaffnung und Ausrüstung, u. a. Körperkameras.
Der Dienstherr muss die Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung übernehmen sowie für eine Anpassung der Hinterbliebenenversorgung in Höhe der Pensionsansprüche des letzten Amtes bei Tod durch qualifizierten Dienstunfall sorgen.
Die Mehrzahl der Täter im Bereich der Organisierten Kriminalität sind Ausländer. Ihre Ausweisung muss vereinfacht werden. Deshalb ist für diesen Personenkreis die OK-Zugehörigkeit als Ausweisungsgrund einzuführen.
Statt Legalwaffenbesitzer zu kriminalisieren, ist dem illegalen Waffenbesitz und -handel ein Riegel vorzuschieben.
Im Einzelnen wollen wir die Verfahren beschleunigen und dafür
(a) die noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Prozessordnung modernisieren,
(b) mehr Personal für das Justizwesen einstellen,
(c) Schwerkriminalität durch Erleichterung der Inhaftnahme wirkungsvoller bekämpfen,
(d) weniger Strafen zur Bewährung aussetzen und
(e) das Mindeststrafmaß bei „Messerdelikten“ erhöhen.
Der Beitrag INNERE SICHERHEIT erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.