INNERE SICHERHEIT

Der Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche war der vorläufige Tiefpunkt einer ganzen Serie von Ereignissen, die zeigen, dass es um unsere Sicherheit schlecht bestellt ist. Die Gewaltexzesse der linksextremen „Antifa” und migrantischer Jugendbanden in den Straßen unserer Städte machen deutlich, wie sehr die innere Sicherheit Schaden genommen hat. Zunehmende Straßengewalt, Terror und Kriminalität sind jedoch keine Naturereignisse, die man kritiklos hinnehmen muss. Sie sind menschengemacht und haben Ursachen, die man bekämpfen kann. Genau das wollen wir tun.

Der Linksextremismus überschreitet zunehmend die Schwelle zum Linksterrorismus. Wir fordern daher verstärkte Anstrengungen im Kampf gegen den Linksextremismus.

Die Gewährung staatlicher Fördergelder muss wieder an eine Verpflichtungserklärung gekoppelt werden, keine extremistischen Strukturen zu unterstützen. Deshalb fordern wir die Wiedereinführung einer verbindlichen Extremismusklausel. Darüber hinaus fordern wir das Verbot der linksextremistischen Plattform „Indymedia“.

Gewalttätige und -unterstützende linksextremistische und autonome Gruppen, die der sogenannten Antifa zuzuordnen sind, sind als terroristische Vereinigung einzustufen. Die von der Bundesregierung beabsichtigte Privilegierung von „Antifa-Recherchen“ muss verhindert oder ggf. umgehend abgeschafft werden.

Der erhebliche Anteil von Ausländern insbesondere bei der Gewalt- und Drogenkriminalität, aber auch bei öffentlichen Unruhen, führt derzeit viel zu selten zu ausländerrechtlichen Maßnahmen. AusländischeKriminelle können sich sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise von Abschiebung verschont.

Wir fordern daher
(a) die Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität,
(b) die Ausweisung bereits durch die Strafgerichte,
(c) die Ermöglichung der Unterbringung nicht abgeschobener Krimineller im Ausland,
(d) die Schaffung der Möglichkeit, Gefährder, insbesondere Terroristen, so lange in Haft zu nehmen, wie sie im Inland sind und von ihnen eine erhebliche  Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern durch die Ablehnung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland, weil hierdurch u. a. Angehörige krimineller Clans automatisch zu deutschen Staatsbürgern werden können, die Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung und die Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität.

Bei schwerer Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung (Mitwirkung in Terrororganisationen, Zugehörigkeit zu kriminellen Clans) ist die Einbürgerung zurückzunehmen. Hierzu ist Artikel 16 Absatz 1 GG entsprechend anzupassen.

Zur Entlastung der Justizvollzugsanstalten sind für ausländische Straftäter Vereinbarungen mit möglichst heimatnahen Staaten zur Einrichtung von Vollzugsanstalten zu treffen, die den Anforderungen der europäischen Menschenrechtskonvention entsprechen. Diese sollen unter deutscher Leitung und der Anwendung deutschen Rechts stehen.

Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in Ballungsgebieten dramatisch. Eine besondere Rolle hierbei spielen gerade junge Täter, denen derzeit ein geradezu zahnloses Recht gegenübersteht. Erzieherische Erfolge in diesem Segment lassen sich erfahrungsgemäß nur durch sofortige Inhaftierung der Täter schwerer Delikte erreichen.

Wir fordern daher eine entsprechende Änderung der einschlägigen Gesetze, insbesondere des Haftrechts. Wegen der immer früher einsetzenden kriminellen Entwicklung muss das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre abgesenkt und mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.

Die Sicherheit einer Nation basiert auf sicheren Grenzen. In Zeiten ungeregelter Migration und grenzüber schreitender Kriminalität und Terrorismus kommt dem Schutz der europäischen Binnengrenzen eine wachsende Bedeutung zu. Die Bundespolizei muss rechtlich, personell und technisch in die Lage versetzt werden, diese Aufgabe zu erfüllen. Wir wollen daher den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei zur Bekämpfung illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität auf 50 km an den Landesgrenzen und im Seebereich auf 80 km ausweiten.

Zudem fordern wir für die Bundespolizei den Einsatz modernster Fahndungstechnik wie den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware. Fahndungserfolge bei Grenzkontrollen anlässlich internationaler Gipfeltreffen belegen das Erfordernis eines effizienten Grenzschutzes. Wir wollen die Bundespolizei personell und strukturell auf einen wirksamen Grenzschutz unseres Landes ausrichten.

Die Polizeibeamten in Bund und Ländern gewährleisten die öffentliche Sicherheit unter großem persönlichen Einsatz. Dabei werden sie oft vom Staat im Stich gelassen: Personalmangel, strukturelle Unzulänglichkeiten, unzureichende Ausrüstung und Bewaffnung bei schlechter Bezahlung und miserabler sozialer Absicherung. Diese Zustände sind empörend. Damit muss endlich Schluss sein.

Die AfD fordert für Polizei, Soldaten und Rettungsdienste eine bundeseinheitliche Besoldung und angemessene Vergütungen mit Gefährdungszulagen sowie weitere Zulagen für Überstunden und Sondereinsätze. Ferner fordern wir angemessene Bewaffnung und Ausrüstung, u. a. Körperkameras.

Der Dienstherr muss die Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung übernehmen sowie für eine Anpassung der Hinterbliebenenversorgung in Höhe der Pensionsansprüche des letzten Amtes bei Tod durch qualifizierten Dienstunfall sorgen.

Zur Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten sollen die Polizeibehörden an kriminalitätsneuralgischen Plätzen und Gebäuden eine Videoüberwachung mit Gesichtserkennungssoftware einsetzen können. Bei der Fahndung nach unbekannten Tätern soll es erlaubt werden, vorhandenes DNS-Spurenmaterial auch auf biogeografische Merkmale der gesuchten Person untersuchen zu lassen, um zielgerichtete Fahndungsmaßnahmen zu ermöglichen. Durch zwischenstaatliche Vereinbarungen soll erreicht werden, dass auch der Polizeibeamte im Einsatz in die Lage versetzt wird, festzustellen, ob und ggf. welche Ermittlungs- und Strafverfahren gegen eine kontrollierte Person im Ausland anhängig waren und sind.
Die Organisierte Kriminalität (OK) wollen wir entschieden und nachhaltig bekämpfen. Durch kriminelle Aktivitäten erworbene Vermögen müssen eingezogen werden. Das geschieht bisher noch nicht in zufriedenstellender Weise. Die schon bestehenden rechtlichen Instrumente dafür müssen besser genutzt und weiterentwickelt werden.

Die Mehrzahl der Täter im Bereich der Organisierten Kriminalität sind Ausländer. Ihre Ausweisung muss vereinfacht werden. Deshalb ist für diesen Personenkreis die OK-Zugehörigkeit als Ausweisungsgrund einzuführen.

Auf Vorschlag der EU-Kommission hat das EU-Parlament in Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im November 2015 die EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Damit kommt es zu einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts. Betroffen von der Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Waffenrechts sind vor allem Sportschützen, Jäger und Waffensammler. Illegale, für terroristische Anschläge benutzte Waffen werden davon nicht erfasst. Die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie lehnen wir weiterhin ab.

Statt Legalwaffenbesitzer zu kriminalisieren, ist dem illegalen Waffenbesitz und -handel ein Riegel vorzuschieben.

Die AfD setzt sich für eine schnelle Verbesserung der Justizorganisation, für eine Stärkung unseres Rechtssystems und für einen effektiven Rechtsschutz der Bürger ein.

Im Einzelnen wollen wir die Verfahren beschleunigen und dafür
(a) die noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Prozessordnung modernisieren,
(b) mehr Personal für das Justizwesen einstellen,
(c) Schwerkriminalität durch Erleichterung der Inhaftnahme wirkungsvoller bekämpfen,
(d) weniger Strafen zur Bewährung aussetzen und
(e) das Mindeststrafmaß bei „Messerdelikten“ erhöhen.

Der Beitrag INNERE SICHERHEIT erschien zuerst auf Alternative für Deutschland.

Veröffentlicht in Unsere Grundsaetze.