Der Muezzin singt in Wiesbaden: „Morgengebet“ in öffentlichem Park am Hauptbahnhof!

Freitagmorgen, mitten im grünen Park vor dem Wiesbadener Hauptbahnhof. Ein Großteil der Grünfläche ist – ganz anders als üblich – mit Flatterband abgesperrt. In dem weitläufigen Areal versammeln sich viele Muslime, darunter auch zahlreiche verschleierte Frauen, um das islamische Opferfest zu begehen. Das Ganze erhält akustische Unterstützung durch den Ruf des Muezzin, der über Lautsprecher verbreitet wird. Das Ordnungsamt der Stadt Wiesbaden hatte zuvor zugestimmt, dass Muslime dort ein öffentliches „Morgengebet“ abhalten können.

Bitte klicken Sie auf die Grafik, schauen Sie sich das Originalvideo an und machen Sie sich ihr eigenes Bild. Aus unserer Sicht stellen Veranstaltungen dieser Art eine Störung der Öffentlichkeit dar. Islamische Gottesdienste auf zentralen Plätzen sind nicht nur provokativ, sondern vermitteln auch einen Machtanspruch gegenüber der christlich geprägten Mehrheitsgesellschaft.

Das Recht auf Religionsfreiheit ist in Deutschland aus gutem Grunde garantiert. Allerdings ist Religion ausschließlich Privatsache und die Ausübung hat nicht auf öffentlichen Plätzen stattzufinden. Zudem lehnen wir eine Verschleierung von Frauen ab, ebenso das Tragen von Kopftüchern in Schulen. Religion darf niemanden in seiner freien Entfaltung behindern oder die Freiheitsrechte einschränken. Ebenso selbstverständlich muss es sein, dass keinerlei religiösen Regeln jemals über den deutschen Gesetzen stehen. Dazu wird es mit uns keine Ausnahmen geben.
C.D.

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