Die AfD-Fraktion im Kreistag der Wetterau stellte in der Sitzung am 23.08.2017 folgenden Änderungsantrag zu einem Antrag der NPD-Fraktion.
23.08.17 Änderungsantrag Schächten zum Herunterladen
Schächtverbot jetzt! – Keine Ausnahmegenehmigung für das Schächten von Tieren!
Der Kreistag möge beschließen:
Schächten soll generell verboten werden. Ausnahmegenehmigungen sind auch
bei Kurzzeitbetäubungen nicht mehr zulässig.
Der Kreistag spricht sich für ein generelles Verbot des Schächtens aus. Er wird sich
für eine ersatzlose Streichung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG. einsetzen.
Begründung durch Michael Kuger:
Die AfD setzt sich für eine mitfühlende und respektvolle Behandlung aller Tiere ein. Das betrifft auch die Haltung, den Transport und erst recht die Schlachtung.
Im § 4a, Abs. 1 des Tierschutzgesetzes ist das betäubungslose Schlachten grundsätzlich verboten. Allerdings sind im Abs. 2 Ausnahmen geregelt. Unter Punkt 2 wird das Schächten als Ausnahme genannt. Wir als AfD lehnen jegliche Ausnahmegenehmigungen hierzu ab.
Das bedeutet, dass wir somit auch das Schächten mit vorheriger Elektrokurzzeitbetäubung ablehnen.
Das Wort Kurzzeitbetäubung bedeutet, dass das Tier nur beim Halsschnitt kurz betäubt ist. Beim Ausbluten aber wieder wach, also bei Bewusstsein ist, und damit auch das Schmerzempfinden
vorhanden ist.
Nur eine komplette Betäubung wäre nicht als Schächten zu bezeichnen. Das könnte man dann Schlachten nennen.
Wir fordern daher den Kreistag Wetterau auf, sich unserer Ansicht anzuschließen, dass kein Mensch das Recht hat, einem anderen Lebewesen ein bewusstes und gewolltes Leiden zuzufügen, auch nicht aus religiösen und rituellen Gründen.
Die AfD bittet deshalb den Kreistag, diese geänderte Resolution zu beschließen und das Veterinäramt aufzufordern, keine Ausnahmegenehmigungen mehr für das Schächten in jeglicher Form auszustellen.