PM 2016-06-14 – Moscheegemeinden in FFM kündigen Mitarbeit
Wie aus dem Bundesfamilienministerium zu erfahren ist, wollen sich mehrere
Moscheegemeinden in Frankfurt nicht an einem Projekt für „Extremismusprävention“
beteiligen. Die islamischen Gemeinschaften sehen für sich dabei „keinen Vorteil“.
Inhalt des Projektes sollte sein, „junge Gemeindemitglieder z. B. dafür zu schulen,
damit sie gut gegen salafistische Ideologien argumentieren könnten.“
Dieses Projekt sollte von einem „Verein für Bildung und Kultur“ getragen und vom
Bundesfamilienministerium und vom Integrationsdezernat der Stadt Frankfurt am Main
finanziell unterstützt werden. Es sollte sich über fünf Jahre erstrecken.
Ohne dass nähere Einzelheiten der Öffentlichkeit bekannt sind, darf man annehmen,
dass ein solches „Präventionsprogramm gegen Extremismus“ in Verbindung mit dem
Salafismus die islamischen Gemeinschaften in große Schwierigkeiten bringen wird. Der
Salafismus ist eine Richtung des Islam, die insbesondere in Saudi-Arabien kultiviert
wird. Da er sich jedoch im Rahmen der üblichen Grundlagen des Islam bewegt – des
eigentlichen Korantextes und eines Kanons üblicher Auslegungen – werden in
Deutschland lebende Muslime kaum zulassen, ihn als „extremistisch“ anzusehen oder
ihm gar „präventiv“ entgegen zu treten. So sind beispielsweise die Grundregeln des
geltenden Rechts im schiitischen Iran hochgradig übereinstimmend mit der
Rechtsordnung von Saudi-Arabien.
Der in Deutschland unentwegt unternommene Versuch, den Islam in einen „radikalen“
und einen „weniger radikalen“ zu zerlegen, ist zum Scheitern verurteilt. Diese
gedankliche Kunstfigur der hiesigen Politik und von Integrationstheoretikern in
Verbänden und Verwaltungen soll dazu dienen, die unüberbrückbaren Gegensätze
islamischer Kultur- und Rechtsvorstellungen zu Demokratie, Grund- und
Menschenrechten westlicher Prägung zu leugnen. Lediglich den Radikalen, häufig auch
Islamisten genannt, soll eine solche Unvereinbarkeit der Kulturen zugordnet werden.
Damit versucht man sich Raum zu verschaffen für die Argumentation, im Übrigen sei
der Islam kulturell „integrationsfähig“. Eine solche Zweiteilung des Islam findet jedoch
in der Wirklichkeit keine Bestätigung. Die Genitalverstümmelungen vieler junger
Frauen, auch in Deutschland durchgeführt, der Ehrenmorde, die nach islamischem
Recht straffrei sind, die ungezählten Zwangsehen, insbesondere auch die von
minderjährigen Frauen und vielfach im Familienkreis und viele weitere
Kulturphänomene des Islam gehören so selbstverständlich zu diesem Glauben wie das
Gebet in der Moschee oder die Pilgerreise nach Mekka.
Albrecht Glaser, Sprecher AfD Landesverband Hessen