Zum Herunterladen: Schülerticket 24.05.17 Kreistag
Klaus Herrmann zum Thema Schülerticket am 24.05.2017 im Kreistag Wetterau
Sehr geehrter Kreistagsvorsitzender, meine Damen und Herren,
wir finden es erfreulich, dass die Rahmenbedingungen zur Nutzung des Schüler-
Tickets eine gewisse Großzügigkeit besitzt. So können neben den Schülern, die
in Hessen wohnen oder deren Schulen in Hessen liegen, auch Auszubildende und
ihnen Gleichgestellte das Schülerticket zu den gleichen Bedingungen nutzen.
(Gleichgestellte: Absolventen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
und des freiwilligen Wehrdienstes gilt.)
Diese Zielgruppe kann jetzt hessenweit mit Busse, S-Bahnen, Straßenbahnen, U-
Bahnen, Regionalzügen und auch mit Nachtbus- und Schnellbuslinien fahren.
Dennoch stellt das 365 Euro teuer Jahresticket für uns nicht den „Königsweg“ in
der Schülerbeförderung dar. Das wäre einzig und allein die kostenfreie
Beförderung aller Schüler, mindestens bis zur 10. Klasse.
Insbesondere die jüngeren Schüler werden die Vorteile dieses Tickets kaum
ausnutzen können. Was dieses günstige Angebot dann doch wieder teurer
macht. Und teurer wird es auch für Familien mit mehreren schulpflichtigen
Kindern, die mit keinen Ermäßigungen rechnen können.
Dass die Kosten des Schülertickets unter den Voraussetzungen des § 161 HschG
ersetzt werden, mildert zwar Härtefälle wird aber dennoch der Sache nicht ganz
gerecht.
(Entsprechend dem § 161 werden bei einem Schulweg über 2 Km zur Grundschule
bzw. über 3 Km zur weiterführenden Schule die Fahrkosten erstattet. Gelten
Schulwege als besonders gefährlich oder wegen einer Behinderung als besonders
beschwerlich ist ebenfalls eine Kostenerstattung möglich.)
Denn diese Regelung halten wir besonders für die Grundschüler als nicht
ausreichend. Außerdem ist der Begriff „besondere Gefahr“ für den Schulweg
nicht hinreichend bestimmt. Hier wird es immer wieder zu Diskussionen
kommen.
Deshalb streben wir von der AfD wenigstens für die jüngsten Schüler eine
generelle Kostenerstattung, unabhängig von den genannten Voraussetzungen
des § 161 an.
Da eine Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Übernahme
der Schulwegkosten eingerichtet werden soll, werden wir nicht gegen die
vorgelegten Anträge stimmen. Wir werden uns enthalten.