Adam verlangt verfassungskonformes Asylrecht

Berlin, 9. Oktober 2014
Die AfD hat die Innenminister im Bund und in den Länder dazu aufgefordert, bei der Gewährung von politischem Asyl verfassungskonforme Zustände wiederherzustellen.

Parteisprecher Konrad Adam erinnerte daran, dass sowohl das Grundgesetz als auch die Genfer Flüchtlingskonvention den Asylanspruch aus gutem Grund politisch Verfolgten vorbehalten haben. Davon, so Adam, könne zur Zeit keine Rede mehr sein. Nationale und internationale Regeln seien durch eine europäische Richtlinie außer Kraft gesetzt worden, die von den Mitgliedstaaten der Union allerdings nicht beachtet, in vielen Fällen sogar systematisch unterlaufen werde. Faktisch sei ein rechtsfreier Zustand entstanden, der das friedliche Zusammenleben der Menschen in ganz Europa schwer belaste.

Adam wies darauf hin, dass laut Statistik allenfalls 1,6 Prozent der Asylanträge positiv entschieden würden. Die große Zahl der negativen Bescheide

habe für die Abgelehnten aber keinerlei Folgen, da das gesetzlich vorgesehene Anerkennungsverfahren nur noch auf dem Papier stünde, in der Praxis jedenfalls nicht mehr griffe. Der Dubliner Kompromiss sei offensichtlich wirkungslos, werde aber auch dann noch verteidigt, wenn er, weil falsch konzipiert, nicht angewandt werde. Das aus humanitären Gründen gewährte Recht auf politisches Asyl sei zu einem unkontrollierten Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht von nahezu unbegrenzter Dauer geworden. Wenn sich die Bevölkerung gegen den amtlich geduldeten Missbrauch wehre, sei das verständlich.

Veröffentlicht in Kreisverband Darmstadt-Dieburg.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert