Harald Weyel: Flüchtlingskonvention darf nicht als heilig gelten

Berlin, 22. November 2023.

Die südafrikanische Regierung plant, die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das Protokoll von 1967 über ihren Anwendungsbereich auszusetzen, bis sie Arbeitsbeschränkungen, das Recht auf Bildung und das Recht auf Staatsbürgerschaft für Migranten eingeschränkt hat. Innenminister Aaron Motsoaledi hält die liberale Asylpolitik Südafrikas für anachronistisch und forderte eine „radikale Überholung“. Die Regierung der ANC-Partei beklagt, dass Menschenschmuggler, Kriminelle und Wirtschaftsmigranten Gesetzeslücken ausnutzen. Auch Großbritannien deutete neulich an, die Europäische Menschenrechtskonvention verlassen zu wollen.

Harald Weyel, stellvertretender Schatzmeister der AfD, dazu:

„Grade Deutschland leidet (hausgemacht) unter einem Missbrauch von anachronistischen internationalen Abkommen. Keine Konvention darf als so heilig gelten, dass Deutschland um ihrer Einhaltung willen in Masseneinwanderung ertrinkt. Ob dazu nun die Genfer Flüchtlingskonvention etc. auf unbestimmte Zeit ausgesetzt oder aber nur knallhart angewendet werden muß, sei dabei völlig dahingestellt.“

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