Beatrix von Storch: Klage in Karlsruhe wegen Ordnungsrufen in Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“

Berlin, 23. November 2023. Nach dem Erhalt zweier Ordnungsrufe und einer Geldbuße durch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau wegen angeblicher Verstöße „gegen die Würde des Hauses“ in der Debatte zum „Selbstbestimmungsgesetz“ wurde dem Einspruch der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch nicht abgeholfen und die Strafmaßnahmen sodann von allen Fraktionen außer der AfD-Fraktion bestätigt. Gegen diese Ordnungsrufe eröffnet die in ihren Rechten als Abgeordnete des Deutschen Bundestages verletzte Abgeordnete von Storch nun ein Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, erklärt:

„Das Aussprechen von Fakten und das Beschreiben der Realität kann schlechterdings nicht sanktioniert werden, auch oder besonders nicht im Deutschen Bundestag. Das mag für eine in der Tradition der SED („Die Partei hat immer Recht“) stehende Bundestagsvizepräsidentin Pau schwer erträglich sein. Wer die freie Rede beschneidet, legt die Axt an unsere Demokratie. In der Debatte um das unsägliche Selbstbestimmungsgesetz hatte ich inhaltlich gesagt, der Kollege Ganserer ist biologisch und juristisch ein Mann und er heißt mit Vornamen Markus. Für diese Feststellung von unbestrittenen Tatsachen erhielt ich zwei Ordnungsrufe und schließlich eine Geldbuße. Wenn sich diese Rechtsauffassung des Bundestagspräsidiums durchsetzen würde, bedeutet dies, dass ich zum Lügen gezwungen werde. Das ist evident und für jedermann erkennbar grobes Unrecht und in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat unvertretbar. Deshalb gehe ich den Weg nach Karlsruhe. Mein Kollege Rechtsanwalt Dr. Christian Wirth wird mich dabei anwaltlich vertreten.“

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