Berlin, 11. Dezember 2023. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung plant der Bund, im kommenden Jahr 44 Milliarden Euro für Bürgergeld-Empfänger auszugeben. Der Bürgergeld-Regelsatz erhöht sich dann von 502 auf 563 Euro pro Monat.
Fast die Hälfte aller Leistungen geht aktuell an Nicht-Deutsche. Darunter sind 687.000 Ukrainer. Sie erhalten als einzige Flüchtlingsgruppe sofort Zugang zum Bürgergeld.
Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kommentiert dies wie folgt:
„Die Bundesregierung macht das Bürgergeld zu einem Migrantengeld. Dieses Treiben muss gestoppt werden. Als AfD-Fraktion sehen wir im Bürgergeld in erster Linie eine Sozialleistung für deutsche Staatsbürger. Ausländer sollten darauf grundsätzlich keinen Anspruch haben.
Ausnahmen soll es nur für Ausländer mit Niederlassungserlaubnis oder EU-Ausländer geben, die eine fünfjährige existenzsichernde Erwerbstätigkeit nachweisen können und gut deutsch sprechen. Der Bürgergeldbezug sollte für diese Gruppe auf maximal ein Jahr begrenzt werden. Asylbewerber und Flüchtlinge sollten nur noch Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, verbunden mit einer Arbeitspflicht in gemeinnützigen Bereichen. Das gilt auch für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent lehnen wir ab. Stattdessen schlagen wir vor, dass sich das Bürgergeld entlang der Erhöhung des Mindestlohns orientiert. Dieser steigt ab Januar um 3,4 Prozent. Damit wird den gestiegenen Lebenshaltungskosten von Bürgergeldempfängern Rechnung getragen. Außerdem bleibt so das Lohnabstandsgebot zwischen Arbeitnehmern und Bürgergeldempfängern besser gewahrt.“
Der Beitrag René Springer: Bürgergeld nur noch für deutsche Staatsbürger erschien zuerst auf AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.