Berlin, 30. September 2014
Dem Vorwurf des Innenministers, einer “Verbotspartei” anzugehören, widerspricht AfD-Sprecher Konrad Adam mit folgender Begründung:
Die AfD stimmt mit dem Innenminister in seinem kritischen Urteil über die Praxis des deutschen Asylverfahrens überein. Sie steht vorbehaltlos zu der im Grundgesetz verankerten Bestimmung, nach der politisch Verfolgte Asyl genießen. Sie wirbt jedoch dafür, diese Bestimmung auf diejenigen anzuwenden und einzuschränken, für die sie gedacht war und ist. Dieser Personenkreis macht nach der amtlichen Statistik, die auch der Minister kennen dürfte, nur einen Bruchteil derer aus, die dieses Recht für sich in Anspruch nehmen.
Wir sind, so AfD-Sprecher Konrad Adam, gegen den offenkundigen Missbrauch, der mit dem Menschenrecht auf Asyl von gewissenlosen Schlepperbanden und deren verantwortungslosen Helfern und Helfershelfern getrieben wird. Das Recht auf Asyl soll denjenigen
gewährt werden, die es nötig haben. Und denen vorenthalten werden, die es mit Füssen treten. Die heillos überforderten Behörden müssen in die Lage versetzt werden, das Grundgesetz in vollem Umfang anzuwenden. Wir hoffen, dass wir den Innenminister dabei auf unserer Seite zu haben.
Zum Vorwurf der “Verbotspartei” erinnert Adam daran, dass sich die AfD für eine Lockerung des Arbeitsverbotes für Asylsuchende einsetzt. Sie ist dafür, durch Absprachen mit den Herkunftsländern das Fluchtmotiv zu verringern und die Rückkehrwilligkeit zu erhöhen. Sie ist allerdings gegen eine Praxis, die es dem Staat erlaubt, seine Verantwortung für den Frieden im Lande an private Sicherheitsdienste abzuschieben. Die Sorge für die innere Sicherheit ist die erste von allen Staatsaufgaben. Kein Minister darf sich von ihr freizeichnen, ein Innenminister schon gar nicht.